Sommerzeit: 01.05. bis 30.09.
Winterzeit 01.10. bis 30.04.
Die beschlossenen Ruhezeiten sind innerhalb der Gartenanlage gültig und von allen Gartenfreunden einzuhalten! Während diesen Zeiten ist das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen
jeglicher Art untersagt und nur in Absprache mit dem Vorstand gestattet.
Achtung!
Die Eingangstore zur Gartenanlage Grenzweg werden bei Eintritt der Dämmerung verschlossen.